Die ambulante heilpädagogische Praxis begleitet Eltern in der Wahrnehmung ihres Rechts auf Pflege und Erziehung ihres Kindes zur Förderung der Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ( SGB VIII/XII )
Im Mittelpunkt der Arbeit steht nicht das "Fehlende" in der Persöhnlichkeitsentwicklung, eine Entwicklungsstörung oder sogar eine Behinderung des Kindes, sondern das Kind mit seinen indiviudellen Fähigkeiten und seinen Stärken, eingebunden im familiären, sozialen und sozioökonomischen System.